Ab Freitag, 1. April 2022, sind die letzten nationalen Massnahmen in der Covid-19-Verordnung besondere Lage aufgehoben: die Isolationspflicht für infizierte Personen sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen. Damit erfolgt die Rückkehr in die normale Lage, und die Hauptverantwortung für Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung liegt nun wieder bei den Kantonen. Die Weisungen des jeweiligen Kantons sind massgebend.
Dokumente und Webseiten mit weiteren Informationen:
BAG: Informationen zum Coronavirus
Medienmitteilung des Bundesrats vom 30. März 2022
Änderung der Verordnung 3 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid-19) per 30. März 2022
Verordnung 3 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid-19) (Covid-19- Verordnung 3)
Strategische Handlungsansätze für das Schuljahr 2020 / 2021 an den Musikschulen der Schweiz (2. Juni 2020)