Bildungspolitik

Vor 10 Jahren hat die Schweizer Bevölkerung den Gegenvorschlag zur Initiative «Jugend und Musik» gutgeheissen und damit die musikalische Bildung in der Schweizer Verfassung verankert (Artikel 67a Bundesverfassung zum Download). Dieser Grundsatzentscheid hat die politische Arbeit des VMS in der Folge stark geprägt.

Grundlage der Umsetzung des Verfassungsartikels bildet der 2013 unter Mitwirkung des VMS erarbeitete Expertenbericht des EDI.

Erste Massnahmen sind im Kulturfördergesetz 2016 abgebildet. Seit 2016 wird das neu geschaffene Bundesprogramm Jugend und Musik (Verordnung J+M zum Download) umgesetzt und bildet ein Kernelement der musikalischen Breitenförderung in der Schweiz. Für Musikschulen werden ergänzende Angebote (Positionierung der MS im Programm J+M zum Download) unterstützt, sofern die Lehrpersonen über eine J+M Grundausbildung verfügen.

Im Herbst 2020 wurde die Kulturbotschaft 2021 - 2024 vom Parlament verabschiedet. Die wichtigsten Neuerungen sind in einer Tabelle des Eidgenössischen Departements des Innern EDI zusammengefasst. Im Bereich der musikalischen Bildung wurde der Ausbau des Programms Jugend und Musik, die Etablierung einer spezifischen Begabtenförderung (Programm Junge Talente Musik) und die Anpassung der gesetzlichen Grundlagen zur Förderung musikalisch Begabter (Art. 12 Abs.4) beschlossen.

Der VMS hat sich zu diesen Arbeiten 2019 intensiv in die Vernehmlassung eingegeben und fundierte Vorbereitungsarbeiten zur beabsichtigten Begabtenförderung realisiert.
VMS-Vernehmlassungsantwort zur Kulturbotschaft des Bundes, September 2019 zum Download
Bericht zur Wirksamkeit des Art. 12a KFG zur Tarifierung an Musikschulen (2019) zum Download

Der VMS setzt sich aktiv zur Umsetzung weiterer Massnahmen aus dem Expertenbericht ein. Dazu gehört auch die Begleitung der Kantonalverbände in Anliegen, die in den Kantonen umgesetzt werden sollen: Handbuch zur Umsetzung des VA 67a in den Kantonen zum Download (nur mit login), Gesetzgebungen in den Kantonen zum Download, Kantonsprofile zum Download (nur mit login).