Recht

Die nachfolgend aufgeführten Dienstleistungen im Bereich von Rechtsfragen umfassen das Urheberrecht, den Datenschutz, weitere für die Musikschullehrpersonen relevante rechtliche Aspekte sowie Informationen zur Anerkennung von Diplomen und Titeln der Fachhochschulen. Für alle weiteren Rechtsbereiche wie beispielsweise Arbeitsrecht wird auf die dafür zuständigen Stellen bei Kantonen und Bund sowie auf die entsprechenden Rechtsgrundlagen verwiesen.

Urheberrecht – Vereinbarung VMS-SUISA

Der Verband Musikschulen Schweiz (VMS) hat mit der SUISA eine Vereinbarung über die Urheberrechtsabgaben für Musikaufführungen der Musikschulen und gewisse Onlinenutzungen der Musikschulen abgeschlossen.

Factsheet Urheberrecht / SUISA zum Download als pdf (gültig ab 1.1.2022)

Kurzanleitung Urheberrecht / SUISA

Meldeformular Onlinenutzung SUISA für die Musikschulen

Datenschutzgesetz

Ab 1. September 2023 sind in der Schweiz das neue Datenschutzgesetz und die zugehörige Verordnung in Kraft. Das Gesetz trägt den veränderten technologischen und gesellschaftlichen Verhältnissen Rechnung und ist mit dem europäischen Recht vereinbar. Künftig sind persönliche Daten in der Schweiz besser geschützt, indem insbesondere die Selbstbestimmung über die persönlichen Daten gestärkt und die Transparenz bei der Beschaffung von Personendaten erhöht werden.

VMS-Factsheet mit Informationsmaterial für die Musikschulen zum Download

Informationen zur Meldepflicht bei Hinweisen auf eine Kindswohlgefährdung

Seit dem 1. Januar 2019 gelten gesamtschweizerisch neue Regeln für die Meldung einer eventuellen Kindeswohlgefährdung an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB). Es sind neu alle Fachpersonen, die beruflich regelmässig mit Kindern zu tun haben, zu einer Meldung verpflichtet. Detaillierte Informationen finden Sie auf dem Factsheet des VMS.

Factsheet zur Meldepflicht bei Verdacht auf Kindswohlgefährdung zum Download als pdf

Anerkennung von Diplomen und Titeln der Fachhochschulen

Die Regelung gemäss Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT

Die Fachhochschulen geben eidgenössisch anerkannte und international gültige Titel ab. Das Fachhochschulstudium wird auf der ersten Studienstufe mit einem Bachelor of Arts BA oder Bachelor of Science BSc abgeschlossen. Die zweite Studienstufe führt zu einem Master of Arts MA oder Master of Science MSc. Auf der Weiterbildungsstufe können an den Fachhochschulen die anerkannten Titel Master of Advanced Studies MAS und Executive Master of Business Administration EMBA erworben werden.

Fachhochschultitel nach früherem Recht sind weiterhin geschützt. Besondere Bestimmungen regeln die Titelführung für Absolvent/innen, die vor Einführung der neuen Titel an einer Fachhochschule ein Fachhochschuldiplom erworben haben oder an einer Vorgängerinstitution ihre Ausbildung abgeschlossen haben.

Merkblatt BBT Diplomanerkennung zum Download als pdf

Webseite Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI

Führen des Bachelortitels FH für Inhaber/innen früherer Abschlüsse

Inhaberinnen und Inhaber altrechtlicher FH-Diplome dürfen seit dem 1. Januar 2009 zusätzlich den entsprechenden Bachelor-Titel (Bachelor of Arts/Bachelor of Science) tragen. Die früher ausgestellten FH-Diplome und geschützten Titel behalten ihre Gültigkeit. Es wird keine Titelumwandlung vorgenommen.

Titelumwandlungen

Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) hat zusammen mit der FH SCHWEIZ, Dachverband Absolventinnen und Absolventen Fachhochschulen, ein Informations- und Auskunftsnetz für alle Anliegen und Vorabklärungen aufgebaut. Informationen finden Sie unter der Webseite FH SCHWEIZ.

Nachdiplomstudiengänge (Diplom NDS)

Die bisher ausgestellten Nachdiplome bleiben geschützt. Eine Umwandlung in die neuen Weiterbildungsmaster-Titel Master of Advanced Studies (MAS) kann nicht vorgenommen werden.

Anerkennung ausländischer Diplome

Die Mobilität von Berufstätigen und Unternehmen hat einen hohen Stellenwert in der heutigen Arbeitswelt. Dabei spielt auch die Diplomanerkennung eine wichtige Rolle: Für viele Berufe ist eine Anerkennung des ausländischen Diploms durch eine Behörde erforderlich. Im Rahmen des Personenfreizügigkeitsabkommen arbeitet die Schweiz eng mit der EU zusammen und nimmt am europäischen System der Diplomanerkennung teil. Auch Personen aus Drittstaaten haben die Möglichkeit, ihr Diplom in der Schweiz anerkennen zu lassen.

Für weitere Informationen: Webseite des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI

Dokumentation über die Bologna-Reform

Kurzfassung zu Bologna zum Download als pdf
Ausführliches Dokument zu Bologna zum Download als pdf

Vorgaben zu den Berufsqualifikationen von Musiklehrpersonen in den Kantonen

In der Schweiz bestehen in den verschiedenen Kantonen unterschiedliche Vorgaben zu den Berufsqualifikationen von Musiklehrpersonen an Musikschulen. Der VMS hat diese in einer nach Kantonen geordneten Liste zusammengefasst, welche zum Download zur Verfügung steht.