Newsletter 11-2018

Umfrage zur musikalischen Begabtenförderung – Bericht liegt vor

Wie bereits im letzten VMS-Newsletter angekündigt, hat der Verband Musikschulen Schweiz die Erkenntnisse der ersten gesamtschweizerischen Umfrage zu Begabtenförderungsprogrammen an Musik- und Volksschulen an der DV vom 16. November präsentiert und den Bericht anschliessend veröffentlicht.

Die Untersuchung zeichnet ein Bild der aktuellen Angebote und zeigt wesentliche Einflussfaktoren für die erfolgreiche Weiterentwicklung der musikalischen Begabtenförderung auf. Er ortet auch Bereiche mit Optimierungsbedarf wie die geografische Abdeckung, den allgemeinen und chancengerechten Zugang, die stabile Finanzierung und gesetzliche Verankerung sowie die regionale und interkantonale Koordination.

Breite Abdeckung und gut ausgebautes Angebot

In 20 Kantonen der Schweiz sowie im Fürstentum Liechtenstein besteht heute mindestens ein Programm zur musikalischen Begabtenförderung, das über die reine Verlängerung der belegten Unterrichtsstunde hinausgeht. Darin eingeschlossen sind auch Pre-College-Programme, die darauf abzielen, eine Grundlage für den Studienentscheid und damit für die Aufnahme eines Musikhochschulstudiums zu schaffen. Es gibt zum einen kantonsweite Programme, daneben aber auch eine grössere Anzahl von Einzelprogrammen. Zum überwiegenden Anteil sind sie an Musikschulen angesiedelt und zeichnen sich aus durch Kooperationen mit einem oder mit mehreren Partnern.

In über 80 Prozent der Begabtenförderungsprogramme werden verlängerte oder häufigere Hauptfachlektionen angeboten. Ebenso häufig gibt es Musiktheorie- und weitere Kurse wie etwa Gehörbildung, Harmonielehre und Auftrittskompetenz.

Differenzierte Zielebenen

Als Ziele der musikalischen Begabtenförderungsprogramme wurden in der Umfrage eine nachhaltige musikalische Förderung, umfassende Ausbildung, finanzielle und zeitliche Entlastung von Absolvierenden und ihren Eltern genannt. Weiter wurden eine gute Vernetzung der schulischen und künstlerischen Förderung und Verbesserungen der Übemöglichkeiten angeführt.

Definierte Aufnahmeverfahren und Leistungsüberprüfung

Neun von zehn Begabtenförderungsprogrammen kennen ein geregeltes Aufnahmeverfahren, das sich primär auf die Fähigkeiten auf dem Hauptinstrument bzw. im Gesang konzentriert. Daneben werden häufig auch Musiktheorie und Hörkompetenz mit einbezogen. Ebenso häufig finden in den Programmen regelmässige, mehrheitlich einmal jährliche Leistungsüberprüfungen statt. Klassik und Jazz sind in der musikalischen Begabtenförderung am stärksten verbreitetet.

Finanzielle Aspekte und politischer Kontext

Nur in gut der Hälfte aller Programme ist die Finanzierung durch die öffentliche Hand geregelt und zumindest teilweise langfristig gesichert. Verbreitet sind kantonale oder kommunale Verträge bzw. Leistungsvereinbarungen, seltener bestehen gesetzliche Regelungen. In über 80 Prozent der Fälle beteiligen sich die Eltern bzw. die Absolvierenden selbst an den Kosten. Einige Musikschulen wenden für die Finanzierung Mittel aus eigenen Fonds oder Stiftungsmittel auf.

In knapp der Hälfte aller Programme bestehen kantonale oder kommunale Regelungen mit Einfluss auf die musikalische Begabtenförderung, in sieben Kantonen laufen aktuell Prozesse mit potenziell stärkendem Einfluss.

Chancen und Risiken

Auf nationaler Ebene wird die Verbesserung der Rahmenbedingungen auf verschiedenen Ebenen als wichtigster Einflussfaktor und als grösste Chance für die Entwicklung der musikalischen Begabtenförderung genannt. Im Vordergrund stehen dabei die Schaffung von verlässlichen gesetzlichen Grundlagen, die Sicherung einer nachhaltigen Finanzierung der Angebote, die nationale und interkantonale Koordination unter der verbindlichen und finanziellen Mitwirkung des  Bundes.

Als grösstes Risiko für die Begabtenförderung wird die langfristig fehlende Unterstützung durch die öffentliche Hand, bzw. die Streichung von finanziellen Mitteln genannt. (Quelle: Umfragebericht) 

Bericht zur Umfrage zum Download auf der VMS-Website.